Spenden
Spenden sind natürlich stets willkommen. Sie sind wichtig für unsere Arbeit.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbescheinigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körper–schaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Schülerforschungslabor Kepler-Seminar e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck dem Überweisungsbeleg über die Spende Ihren Steuerunterlagen bei.
Anmerkung: der im Vordruck genannte Freistellungsbescheid vom 25.07.2025 ist aktuell, er wird alle 3 Jahre vom Finanzamt ausgestellt, hier aufgrund der Steuererklärung über den Zeitraum von 2022 bis 2024.
Spenden über mehr als 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Zuwendungsbescheinigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: SFL Kepler-Seminar e.V.
IBAN: DE80 6005 0101 0008 5390 78
BIC: SOLADEST600